Allgem. Geschäftsbedingung
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur privaten Nutzung (gilt ebenalls für Firmenkunden) eine mobile Sauna.
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist zulässig, der Vermieter behält sich jedoch vor die durch die Stornierung entstanden Kosten, entgangenen Nutzen in Rechnung zu stellen:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlose Stornierung
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten ( z.B. bei Defekten der Sauna /Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc. ), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.
4.1 Die Mietdauer beginnt immer um 11 Uhr und endet um 11 Uhr des darauf folgenden Tages. Uhr ((GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm,Wien).
Andere Mietzeiträume können gesonderten abgesprochen werden.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter berechneter dem Mieter keine Kaution.
§ 7 Zustand des Leihobjektes
Bei der Übergabe des Leihobjekts hat sich der Mieter vom einwandfreien Zustand des Leihobjekts zu überzeugen. Sollte das Leihobjekt bei Übergabe an den Mieter Mängel aufweisen, so sind diese in einem Protokoll zu dokumentieren das sowohl von Mieter als auch vom Vermieter (oder einer Beauftragten Person) unterzeichnet wird.
§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
8.1 Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen
8.2 Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
10.3 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass-Sauna in Besitz zu nehmen.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
10.5 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
10.6 Bei Anlieferung / Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen.
Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
10.7 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in einem sauberen, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke auf dem Holz, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, Getränkeflecken auf den Steinen…) wird der Mieter haftbar gemacht.
§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Der Mieter kann bis zur Höhe Neuanschaffungswertes in die Haftung genommen werden.
11.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
11.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
§12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
12.2 Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden an der gemieteten Fasssauna sowie allem Zubehör während der Mietdauer.
12.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten.
In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. :
Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächern, Vordächern, Carports oder in (wald)-brandgefährdete Gebiete gestellt werden.
Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
Die Verwendung von SAUNA-ÖL oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt !
Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aroma-Zusätze verwenden, nur die von uns gelieferten nutzen. Aufguss nur auf die Steine gießen.
In der Sauna nicht mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten herumspritzen (wie z.B. beim Wenik-Ritual, dafür ist die Sauna nicht geeignet).
Zum Anzünden des Holz-Ofens AUSSCHLIESSLICH geeignete Anzünder nutzen, auf keinen Fall mit irgendwelchen Flüssiganzündern etc. anzünden
In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden (außer im Saunaofen).
In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
Die Sauna sollte textilfrei mit grossen Handtüchern betreten werden.
Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützstreben 2 x vorne und 2 x hinten und Unterleg-Keile an die Räder)
Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen werden.
Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.